Als barrierefrei gelten nach den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder Gebäude, Busse, Bahnen und Plätze, die für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen erkennbar, erreichbar und benutzbar sind.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.03.2005)