Behördendeutsch

  1. Mit dem Vater, dem "Kindsvater" oder "Zahlvater", wie es im Behördendeutsch oft heißt, ist ein uneheliches Kind zwar bluts-, aber nicht rechtsverwandt. ( Quelle: Die Zeit (11/1964))
  2. Selbst die verkehrstechnische Anbindung, wie es im Behördendeutsch so schön heißt, spielt da eine Rolle: Sollen die Musikfreunde dorthin mit einer U-Bahn, einer Hochbahn, einer Straßenbahn oder mit Bussen gebracht werden? ( Quelle: Abendblatt vom 30.10.2004)