Beispielsfällen

  1. Er wies in Beispielsfällen auf bislang unzulässige Datenerhebungen im Zusammenhang mit Prüfungsanmeldungen von Studenten hin. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Unterschied zum Umwelt-Strafrecht ist freilich, daß in den beiden Beispielsfällen aus den Urkunds- und Aussagedelikten das "Endrechtsgut" gleichsam im nächsten Schritt betroffen wäre: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)