Beispielwirkung

  1. Auch wenn die einzelnen Lösungen bei VW nicht eins zu eins auf andere Unternehmen oder Branchen übertragbar sind: Das Beschäftigungsmodell hat für andere Unternehmen und Gewerkschaften zweifellos Beispielwirkung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.08.2001)