Beiweismitteln

  1. Diese Ansprüche müssen dann noch detailliert innerhalb eines Monats nach Reiseende beim Veranstalter wiederum schriftlich geltend gemacht werden, gegebenenfalls unter Beifügung von Beiweismitteln wie Fotos, Zeugen oder Belege über entstandene Mehrkosten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)