Bereicherungsrecht

  1. Ein Rückgriff auf gesetzliches Bereicherungsrecht ist daneben nicht möglich. Auf den Verbrauch des Vorruhestandsgelds kommt es nicht an. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Sie haben das Steuerrecht zu einem Bereicherungsrecht für die Wohlhabenden gemacht." ( Quelle: BILD 1997)
  3. Nicht zuzustimmen ist aber der Behandlung der Verjährungsfrage. Der Rechtsfolgenverweis in § 852 III BGB auf das Bereicherungsrecht ist umfassend und betrifft auch die dort geltende Verjährung (11). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)