Bereithaltungsrecht

  1. Taxiunternehmer Klaus Vetter aus Markranstädt sieht die Sache so: "Seit es kein gegenseitiges Bereithaltungsrecht zwischen Stadt und Landkreis mehr gibt, dürfen meine zwei Fahrzeuge nicht mehr in Leipzig stehen. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 11.01.2005)