Bereitschaftsdienste

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  1. Im Streit um die Bereitschaftsdienste der Ärzte müssen sich die Kliniken auf eine milliardenschwere Niederlage einstellen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 09.04.2003)
  2. Andererseits entfiele künftig ein Teil der Kosten für die nun als rechtswidrig eingestuften Bereitschaftsdienste, die mit rund 320 Euro pro Nacht vergütet werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.09.2003)
  3. Darüber hinaus müssten Ärzte zusätzlich zur üblichen Arbeitszeit "in erheblichem Umfang" Bereitschaftsdienste und Überstunden leisten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.08.2005)
  4. Zwar hat der Europäische Gerichtshof per Urteil die Bereitschaftsdienste zur Arbeitszeit erklärt. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.05.2005)
  5. Die Krankenkassen verweisen demgegenüber auf eine Reihe deutscher Krankenhäuser, die das Problem der Bereitschaftsdienste ohne Mehrkosten umgesetzt hätten. ( Quelle: Tagesschau Online vom 20.02.2003)
  6. Eine Assistenzärztin hatte wegen eines Eingabefehlers in der Lohnbuchhaltung in einem Monat Geld für 30 statt für zwei Bereitschaftsdienste bekommen und so gut 6000 DM zuviel kassiert. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  7. Die Bereitschaftsdienste beruhten auf einer Tarifregelung von 1960. ( Quelle: Die Welt Online vom 23.06.2003)
  8. Bereitschaftsdienste müssen auf die Arbeitszeit angerechnet werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.09.2003)
  9. Dazu zähle auch, wie die ärztlichen Bereitschaftsdienste auf die Arbeitszeit angerechnet werde. ( Quelle: Kieler Nachrichten vom 28.11.2005)
  10. Der ärztliche Direktor, Axel Ekkernkamp, schlägt vor, mehr Bereitschaftsdienste in Dienste mit Rufbereitschaft umzuwandeln. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.09.2003)
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