Berichtigungspflicht

  1. Das zeichnet sich nach einem Beschluss (Az: V B 166/02) des Bundesfinanzhofs (BFH) ab, der eine mögliche Steuerlücke bei der Berichtigungspflicht zum Vorsteuerabzug aufzeigt. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.05.2003)