Beschäftigungspflichten

  1. Sie können die Verpflichtung zur Leistung von Mehrarbeit begründen oder bei Kurzarbeit die Arbeitszeit verkürzen, mit der Folge, daß Beschäftigungspflichten des Arbeitgebers und Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer entfallen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)