Beschäftigungszeitraum

  1. Nach Angaben des DBV will Bonn den Beschäftigungszeitraum für ausländische Saisonarbeitskräfte mit einer Verordnung ab dem nächsten Jahr auf sechs Monate und ab 1998 auf fünf Monate pro Kalenderjahr begrenzen. ( Quelle: Welt 1996)