Bescheinigungspflicht

  1. Daß der Arbeitgeber in den Arbeitsbescheinigungs-Vordrucken ledigl. in einfachen Rechtsbegriffen des Arbeitslebens nach Tatsachen gefragt werden darf, bestätigt die bisherige Entwicklung der Bescheinigungspflicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)