BeschwGer

  1. Insoweit hat die Rechtsbeschwerde recht, soweit sie ausführt, das BeschwGer. habe nicht offenlassen dürfen, ob die Versicherungsleistung dem hofgebundenen Vermögen zuzurechnen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Hier kann es nicht Aufgabe des BeschwGer. sein, ermessensgemäße Verfahrensgestaltung korrigieren zu wollen nach eigenen Vorstellungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Denn der nach § 98 I StPO zuständige Richter ist regelmäßig sachverhaltsnäher als das BeschwGer. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)