Beschäftigungsbericht

  1. Entsprechend einer Vereinbarung im EU-Vertrag von Amsterdam müssen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten jährlich einen Beschäftigungsbericht vorlegen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.03.2002)
  2. Entsprechend dem EU-Vertrag von Amsterdam legen die EU-Mitglieder dem Europäischen Rat und der EU-Kommission jährlich einen Beschäftigungsbericht vor. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.03.2002)