Besitzschutzvorschriften

  1. Die Frage, ob die Besitzschutzvorschriften des BGB und die Ansprüche aus Eigentum durch die Zuteilungsregeln der Hausratsverordnung und des § 1361a BGB verdrängt werden, ist gleichwohl nicht zur Ruhe gekommen, wird aber überwiegend bejaht (11). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)