Bestattungskosten

  1. Viele der so genannten Körperspender wollen damit ihre Angehörigen von teuren Bestattungskosten entlasten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 02.02.2005)
  2. Nichteheliche volljährige Kinder von Verstorbenen können trotz zerrütteter Familienverhältnisse zur Zahlung der Bestattungskosten herangezogen werden. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.02.2005)
  3. Die Hilfe für Bestattungskosten ist nach dem Gesetz weder regelsatzähnlich noch als Pauschale ausgestaltet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Doch vermutlich, sagte der Sprecher des Zentrums, will sich die Charité mit den Körperspendern, die ihre Bestattungskosten nicht übernehmen wollen, außergerichtlich einigen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.12.2004)
  5. Damit die Stadt Köln nicht auf den Bestattungskosten der Verstorbenen sitzen bleibt, müssen die Beamten versuchen, mögliche Verwandte ausfindig zu machen. ( Quelle: Spiegel Online vom 16.02.2005)