Bestimmungslandprinzip

  1. Das derzeit geltende, allerdings provisorische Mehrwertsteuerregime der EU sorgt beim Warenexport über das Bestimmungslandprinzip dafür, daß den einzelnen Ländern trotz unterschiedlicher Steuersätze keine Wettbewerbsnachteile entstehen. ( Quelle: TAZ 1996)