Betreuungsumfang

  1. Wenn sich beim Betreuungsumfang eines Kindes etwas ändert, müssen die Eltern einen neuen Antrag ausfüllen, der dann zwischen Jugendamt, Kita-Kostenstelle und Kita hin und her geht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.04.2002)