Betriebsausgabe

  1. Weg fällt die Möglichkeit, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe geltend zu machen und dadurch die Einkommenoder Körperschaftsteuerschuld zu senken. ( Quelle: Die Welt Online vom 07.08.2003)
  2. Da er jedoch ein Kleingewerbe angemeldet hat, erklärt Knopp, kann er die Zinszahlungen absetzen, die Anlage als Betriebsausgabe abschreiben und die Vorsteuer abziehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.05.2003)