Weg fällt die Möglichkeit, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe geltend zu machen und dadurch die Einkommenoder Körperschaftsteuerschuld zu senken.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.08.2003)
Da er jedoch ein Kleingewerbe angemeldet hat, erklärt Knopp, kann er die Zinszahlungen absetzen, die Anlage als Betriebsausgabe abschreiben und die Vorsteuer abziehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.05.2003)