Betrugstätigkeit

  1. Wegen der Höhe des veruntreuten Betrages, der langen Zeit der Betrugstätigkeit und des Umstandes, daß die Opferbereitschaft eines großen Personenkreises ausgenutzt worden sei, geht die Staatsanwaltschaft von einem besonders schweren Fall von Betrug aus. ( Quelle: TAZ 1990)