Beurkundungsgebühr

  1. Telefonische oder schriftliche Anfragen sind dabei ebenso möglich wie ein Beratungsgespräch - für das übrigens keine zusätzlichen Kosten anfallen, denn mit der Beurkundungsgebühr gilt auch die umfassende Beratung vor der Beurkundung als abgegolten. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.09.2002)