Beurteilungskompetenz

  1. In einem der Leitsätze heißt es, dass der Bundespräsident bei der Prüfung der Vertrauensfrage "die Einschätzungs- und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers zu beachten" habe. ( Quelle: Tagesschau vom 09.08.2005)