Bewährungszeitraum

  1. Verurteilten und nicht zuletzt über einen aussagefähigen Bewährungszeitraum von bis zu fünf Jahren (statt 3 bis 6 Monate). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.06.2002)
  2. Vermutlich fallen die in der neuen Anklage genannten Handlungen des Anwalts in den Bewährungszeitraum (üblicherweise zwei bis fünf Jahre). ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.01.2005)