Verurteilten und nicht zuletzt über einen aussagefähigen Bewährungszeitraum von bis zu fünf Jahren (statt 3 bis 6 Monate).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.06.2002)
Vermutlich fallen die in der neuen Anklage genannten Handlungen des Anwalts in den Bewährungszeitraum (üblicherweise zwei bis fünf Jahre).
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.01.2005)