Billigkeitsregelung

  1. Dabei müsse eine Billigkeitsregelung gefunden werden, die berücksichtige, dass die Staatskanzlei als zuständige Verwaltung des Gästehauses in der Vergangenheit gegenüber Biedenkopf keine diesbezüglichen Forderungen erhoben hatte. ( Quelle: DIE WELT 2001)