Bordellbesuch

  1. Einer überlebte den Bordellbesuch nicht. ( Quelle: BILD 1997)
  2. Mit Verlaub: Ein Bordellbesuch ist kein strafbewehrter Vorgang. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Und so endet dieses Buch mit der Erinnerung an einen Bordellbesuch und dem Satz: "Das ist doch das Beste, was wir erlebt haben!" ( Quelle: Die Zeit (51/2000))
  4. Einem Reporter kann ein Bordellbesuch ruhig nachgewiesen werden, da kann man Rolf Töpperwien vom ZDF fragen, das schadet nicht viel bei der täglichen Arbeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)