Brandtstiftung

  1. Das BerGer. hat zutreffend erkannt, daß es ein wesentliches Indiz für die Brandtstiftung durch die Eheleute B wäre, wenn diese in Kenntnis des bereits ausgebrochenen Brandes versucht hätten, das Grundstück zu verlassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)