Branntweinmonopols

  1. Außerdem obliegt ihm die Verwaltung der Zölle, des Branntweinmonopols, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und der Abgaben im Rahmen der Europäischen Union sowie des Bundesvermögens. ( Quelle: Jahresbericht der Bundesregierung 1995)
  2. Die Abschaffung der Kurtaxe, der Zweitwohnungssteuer und des Branntweinmonopols nebst dazugehöriger Behörde. ( Quelle: Die Zeit (02/2004))