Braurecht

  1. Das Braurecht ist hier an den Grundbesitz gebunden; die Brauberechtigten tun sich zusammen, bestallen einen ehrenamtlichen Braumeister, der in ihrem Kommunbrauhaus das Bier mit Wasser, Malz und Hopfen einbraut. ( Quelle: Tagesspiegel vom 04.07.2005)