Bußgeldentscheidung

  1. Klagt eine natürliche oder juristische Person gegen eine Entscheidung, die an sie adressiert ist - wie z. B. gegen eine Bußgeldentscheidung der Kommission im Wettbewerbsrecht -, so ist die Klage ohne weiteres zulässig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)