Buchhaltungsprogrammes

  1. Geht es um Mängel eines Buchhaltungsprogrammes, wird der Antragsteller regelmäßig nicht dartun müssen, wie eine Buchhaltung aufgebaut ist, weil er dieses Wissen bei den Prozeßbeteiligten voraussetzen darf. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)