Bundesanwalt Nehm

  1. Die Vorschrift wurde in den vergangenen Jahren mehrfach herangezogen, als Bundesanwalt Nehm die Strafverfolgung gegen rechtsextreme Gewalttäter übernahm, die Ausländer misshandelt und getötet hatten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.09.2003)