Seit drei Monaten ist es nun in Kraft: das frisch überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
( Quelle: Die Welt 2001)
Das Bundesdatenschutzgesetz und das AZR-Gesetz stecken jedoch den Rahmen bezüglich der zu speichernden Daten sehr eng ab und lassen Ausnahmen nicht zu.
( Quelle: Die Welt vom 05.03.2005)
Die Weitergabe etwa von Umsatzzahlen oder Einkaufsdaten einzelner Payback-Teilnehmer, ohne gleichzeitig darüber zu informieren, wie diese verwertet werden, verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Bundesdatenschutzgesetz: Nach diesem Gesetz darf jeder Bürger erfahren, welche Daten zu seiner Person gespeichert sind und welchem Zweck dies dient.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.01.2002)
Das Änderungsgesetz betrifft außer dem Bundesdatenschutzgesetz die hier weniger interessierenden Rechtsgrundlagen der offiziellen deutschen Geheimdienste (VS, MAD, BND) sowie des Bundesgrenzschutzes.
( Quelle: Junge Welt 2001)
Das bestehende Bundesdatenschutzgesetz lässt zu viele Fragen ungeklärt und ist eher nachteilig für Arbeitnehmer.
( Quelle: Die Zeit (7/2000))
Das Gericht sah in der unkonkreten Formulierung eine Benachteiligung der Kunden und einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.03.2001)