"Denn noch ist der schon lange nicht mehr für die Frachtschiffahrt genutzte Kanal eine offizielle Bundeswasserstraße.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Wesentlich schwerer wiegt, daß die umstrittene Uferfläche im bestehenden Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche/Parkanlage ausgewiesen ist und ein 50 Meter breiter Streifen entlang der Bundeswasserstraße grundsätzlich nicht bebaut werden darf.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Diese Bundeswasserstraße, die zahlreiche Nebengewässer umfasst, führt bis Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern).
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)