Bundeszentralregister

  1. Auch ist eine Löschung der Strafen im Bundeszentralregister möglich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Anhand der Eintragungen im Bundeszentralregister wurde geprüft, ob diese Personen bis einschließlich 1998 erneut eine Straftat begangen haben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.02.2004)
  3. Die im selben Gesetz vorgesehene "unbeschränkte Auskunft" aus dem Bundeszentralregister gilt nur in engen Grenzen. ( Quelle: TAZ 1997)
  4. Zweitens: Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, aus dem Vorstrafen ersichtlich sind, wird nicht verlangt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Man kam überein, daß die einzelnen Meldebehörden des Landes die Grunddaten der vermutlich 1,9 Millionen wahlberechtigten Bürger auf Datenträger dem Bundeszentralregister liefern sollten. ( Quelle: FAZ 1994)
  6. Ab einer Buße von 90 Tagessätzen werden seine Vergehen sogar ins Bundeszentralregister aufgenommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Ihr Hauptsitz bleibt zwar Karlsruhe, aber das Bundeszentralregister als größte Abteilung soll von Berlin nach Bonn umziehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)