Die Klinken könnten das EuGH-Urteil, nachdem Bereitschaftsdienste in Zukunft als Arbeitszeit zu werten sind, nicht ohne zusätzliche Finanzmittel umsetzen, sagte der Präsident der Krankenhausgesellschaft (DKG), Burghard Rocke.
( Quelle: Die Welt Online vom 11.09.2003)