Zwar werden auch in der Bundesrepublik Deutschland bereits vereinzelt Programme mittels DFÜ vertrieben; der Regelfall ist jedoch nach wie vor die gegenständliche Übergabe eines Programmexemplars, gleich in welcher Verkörperung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Seiten, die aus Text und Bildern auf einen Bogen in der Größe einer Zeitungsseite montiert werden, werden per Datenfernübertragung (DFÜ) nach Steinhausen geschickt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)