Datenbankschutzverletzung

  1. Das Landgericht Berlin hat darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass es eine Datenbankschutzverletzung auch als eine wettbewerbswidrige Handlung des Suchmaschinen-Betreibers ansieht (LG Berlin, Urt. vom 8. Oktober 1998, Az.:16 O 448/98). ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2001)