Datenbeauftragten

  1. Auch die drei Oberfinanzdirektionen, die sich per Knopfdruck die Steuerdaten aller Steuerpflichtigen auf dem Bildschirm holen können, gehen nach Meinung der Datenbeauftragten mit dem Steuergeheimnis zu großzügig um. ( Quelle: TAZ 1990)