Dauerzuständen

  1. Auch bei Dauerzuständen empfiehlt es sich, eine genauere Beschreibung mit konkreten Einzelheiten anzufügen, so daß ausreichend Tatsachen zum Zwecke der Beurteilung der Begründetheit der Künd. zur Verfügung stehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)