Das hat jetzt der Dienstgerichtshof beim Kammergericht beschlossen, indem er den Antrag der Senatsverwaltung für Justiz auf Eröffnung eines förmlichen Diziplinarverfahrens zurückwies.
( Quelle: TAZ 1989)
Die richterliche Unabhängigkeit hat ihre Grenzen - sie endet (sehr abrupt) dann, wenn ein Richter die dürftige Personalausstattung seines Gerichts kritisiert: dies meint jedenfalls der Dienstgerichtshof beim Kammergericht Berlin.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)