Dienstleistungsmarke

  1. Schon hieraus folgt, daß die Anforderungen, wie sie die Rechtsprechung zur Vermeidung von Irreführungen bei Warenzeichen mit dem Bestandteil "Euro" stellt, nicht ohne weiteres auf den Bereich der Dienstleistungsmarke übertragen werden können. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)