Disproportion

  1. Zwar sei der Bombenanschlag ein "ungesetzlicher Akt" gewesen, "auf den mit Repressalien zu reagieren die Besatzungsmacht das Recht hatte", doch gebe es zwischen den beiden Taten eine "enorme Disproportion bezüglich der Zahl der Opfer". ( Quelle: Die Zeit 1996)