Distriktsforstverwaltung

  1. Jedes Jahr kann der Bauer einen Teil seines Sparguthabens abheben, wenn die vorherige Kontrolle der Distriktsforstverwaltung zeigt, dass er genug aufgeforstet hat und die kleinen Bäumchen gut pflegt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.09.2005)