Dokumentenakkreditiv

  1. Anweisung, i.d.R. an eine Bank, einem Dritten einen Geldbetrag entweder ohne weitere Bedingungen (Barakkreditiv) oder gegen Vorlage bestimmter Dokumente, wie Frachtbrief, Versicherungs- und Lagerschein (Dokumentenakkreditiv), auszuzahlen. ( Quelle: Fischer Boersenlexikon)
  2. Angeboten werden wertlose 'Standby letters of credit' (SLCs), eine Art Dokumentenakkreditiv, für die es in Wirklichkeit keinen Markt gibt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)