Dreieich-Götzenhain

  1. Nach dem in der ersten Instanz festgestellten und auch vom BGH nicht in Frage gestellten Sachverhalt, hatte der Angeklagte die Frau in seiner Gartenhütte in Dreieich-Götzenhain im Juli 2000 vergewaltigt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.07.2002)