Duldungen

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  1. Den vier Erwachsenen und drei Kindern im Alter von sieben, vier und zwei Jahren seien daraufhin von den Ausländerbehörden mehrerer niedersächsischer Gemeinden befristete Duldungen erteilt oder in Aussicht gestellt worden. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Dort müssen sich alle melden, deren Duldungen zum 30. September enden, sowie die bosnischen Flüchtlinge, die 1995 nur eine für ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Duldungen sind befristet und sollen ein Jahr nicht überschreiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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