Den vier Erwachsenen und drei Kindern im Alter von sieben, vier und zwei Jahren seien daraufhin von den Ausländerbehörden mehrerer niedersächsischer Gemeinden befristete Duldungen erteilt oder in Aussicht gestellt worden.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Dort müssen sich alle melden, deren Duldungen zum 30. September enden, sowie die bosnischen Flüchtlinge, die 1995 nur eine für ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Duldungen sind befristet und sollen ein Jahr nicht überschreiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)