Dumping

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  1. Zur Beseitigung ausgedienter Öl-Plattformen und anderer Anlagen der Offshore-Industrie in der Nordsee gilt bisher international kein Versenkungs-Verbot (Dumping). ( Quelle: Welt 1995)
  2. Das ist also, im Sinne des Beihilfeverfahrens, eine nach unserer Auffassung unzulässige Beihilfe, die hier benutzt wird, um eine gewisse Flurbereinigung in Deutschland durch Dumping zu realisieren. ( Quelle: Junge Welt 1999)
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