Daraufhin sei beim Amtsgericht in Dresden ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erwirkt worden.
( Quelle: Die Welt 2001)
Der Redakteur, der darüber hätte Auskunft geben können, sei krank und vernehmungsunfähig; daher habe die Staatsanwaltschaft "für den Fall, daß Vernehmungen nicht zum Ziele führen", eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung erwirkt.
( Quelle: Die Zeit (11/1964))
Dadurch wurde das Auffinden der vergifteten Produkte in aufwendigen Durchsuchungs- und Räumungsaktionen ermöglicht.
( Quelle: )