EALG

  1. Zwar regelt seit 1994 ein Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz (EALG), wie sie zu entschädigen seien und nach welchen Verfahrensregeln der Verkauf der Flächen erfolgt. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Erst am 11. April hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Verfassungsklagen gegen das EALG verhandelt - ein Urteil wird für den Sommer erwartet. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen hatte Verfassungsbeschwerde gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) eingereicht. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Die verbleibenden rund 6 500 Kaufinteressenten sind laut Antwort der Bundesregierung Bewerber, die nicht nach dem EALG berechtigt sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Nach dem Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 erhielten sie zwar bereits Entschädigungen, diese sind nach Ansicht der Kläger aber viel zu gering: Sie lägen nur bei etwa fünf Prozent des Verkehrswertes. ( Quelle: Tagesschau vom 30.03.2005)
  6. Hier sorge etwa das Scholz-Papier, welches einen befristeten Stop für den Verkauf von Agrargütern außerhalb des EALG vorschreibt, für eine Verzögerung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Fest steht, dass der deutsche Gesetzgeber bei einem Urteil im Sinne der Kläger das EALG ändern muss. ( Quelle: Tagesschau vom 30.03.2005)
  8. Für die Alteigentümer aus der sowjetischen Besatzungszone geht ein Jahr zu Ende, von dem besonders das Karlsruher Urteil zum Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) vom 22. November in Erinnerung bleibt. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Auf Drängen der Alteigentümer hatte die EU-Kommission das EALG, welches erst nach zähem Ringen von Bundesregierung und den ostdeutschen Bundesländern zustande kam, gerügt. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)