EG-Mitgliedsstaaten

  1. Diese Bestimmung soll auch dann gelten, wenn der Maastrichter Vertrag nicht in Kraft tritt und die Bundesregierung mit den anderen EG-Mitgliedsstaaten neue Vereinbarungen treffen müßte. ( Quelle: TAZ 1992)
  2. Dies hänge jedoch von einem Beschluß der EG-Mitgliedsstaaten ab. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)